§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Stadtformen, Inhaberin Ursula Müller, Wilhelmstrasse 20/2, 70372 Stuttgart und Ihnen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, Stadtformen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Stadtformen behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und wir den Nutzer auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen haben.
§ 2 Vertragsgegenstand, Angebote, Vertragsschluss und Schriftform
2.1 Stadtformen bietet nachstehende Dienstleistungen an:
Koordinierung sowie Teambildung zur Projektentwicklung, Konzeptentwicklung sowie die Vermittlung und Zusammenführung von Interessenten bezüglich abgeschossener Projekte. Diese Dienstleistungen werden Firmen, freien Berufen und Kommunen, sprich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, angeboten. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in der Regel in Kooperationen mit unterschiedlichen Beteiligten.
2.2 Unser Angebot zur Auftragserteilung ergibt sich aus den Ausschreibungen, den Angeboten und deren Anlagen sowie den Portfolios einzelner Objekte und deren Beschreibungen. Von Stadtformen abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3 Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung seitens Stadtformen zustande. Mündlich getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung seitens Stadtformen wirksam. Die von Stadtformen geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich aus dem geschlossenen Projektvertrag sowie den ergänzenden Bestimmungen dieser Bedingungen. Etwaige Änderungen, die im Sinne eines reibungslosen Projektverlaufs geboten und im Interesse des Auftraggebers sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Solche Änderungen und Nebenabreden sind gesondert zu regeln und schriftlich zu fixieren.
2.4 Der Auftraggeber stellt alle für die Erstellung der erforderlichen Leistungen benötigten Inhalte in digitaler Form und in branchenüblichen Dateiformaten, sofern nicht anderweitig vereinbart oder bei der Stadtformen bereits vorhanden, zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere grundlegende Materialien wie Texte, Bilder, Pläne (Animationen/Visualisierungen) sowie notwendige Tabellen und Zahlenwerke. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Auftraggeber versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
2.5 Der Auftraggeber erstellt vor Auftragserteilung einen unverbindlichen Zeithorizont, innerhalb dessen der Auftrag durch die Stadtformen abzuwickeln ist, sofern dieser abweicht von vorhergehenden Terminplänen.
2.6 Verzögerungen innerhalb des mitgeteilten, unverbindlichen Zeithorizonts, die durch den Auftraggeber verursacht und verschuldet werden, gehen nicht zu Lasten der Stadtformen. Sollten Probleme im Zeitplan auftreten, sind diese von beiden Seiten sofort bekannt zu geben.
2.7 Mit der Auftragserteilung benennt der Auftraggeber der Stadtformen einen Ansprechpartner im eigenen Hause, der sich mit den projektbezogenen Anforderungen hinreichend auskennt und während der Projektlaufzeit durchgehend als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Gegebenenfalls ist ein Vertreter zu benennen. Der Kontakt mit diesen Ansprechpersonen sollte über E-Mail ermöglicht werden (E-Mail-Adresse angeben).
2.8 Stadtformen und der Kunde sind sich darüber einig, dass der Kunde die technischen Mittel zur Verfügung haben muss.
§ 3 Geheimhaltung
3.1 Stadtformen verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdende Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers von Stadtformen erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Sie wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
§ 4 Zahlungen/Abrechnungen
4.1 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
4.2 Bei einer Auftragsdauer von mehr als 30 Tagen sind sich die Parteien darüber einig, dass Abschlagszahlungen in angemessener Höhe auf bereits geleistete Arbeiten des Auftragsumfanges von der Stadtformen gegenüber dem Auftraggeber zu berechnen und von diesem zu begleichen sind.
§ 5 Datenschutz und Datensicherheit
5.1 Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
§ 6 Kein Arbeitsverhältnis
6.1 Durch den Abschluss dieser Vereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Es erfolgt auch keine Eingliederung der Stadtformen in die Betriebsorganisation von potentiellen Auftraggebern. Stadtformen erbringt selbständige Dienstleistungen gegenüber potentiellen Auftraggebern.
§ 7 Haftung
7.1 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Stadtformen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Stadtformen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Ansprüche des Auftraggebers aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Kardinalpflichten verjähren innerhalb eines Jahres. Für alle anderen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.4 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Stadtformen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.5 Für höhere Gewalt haftet Stadtformen nicht.
§ 8 Vertragssprache, Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht
8.1 Vertragssprache ist Deutsch.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtstand ist Stuttgart soweit der Auftraggeber Kaufmann gem. § 1 ff. HGB ist. Dies schließt jedoch nicht aus, Klage am Sitz des Auftraggebers zu erheben.
8.3 Anzuwendendes Recht ist das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung von den Parteien beabsichtigt war.
9.2 Stadtformen ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Nutzer auf Dritte ganz oder teilweise zu übertragen. Der Nutzer wird hiervon rechtzeitig vorab informiert und kann der Übertragung binnen 14 Werktagen ab Zugang der Information widersprechen, wenn er ein berechtigtes Interesse hieran hat. Der Nutzer wird einer in Zukunft möglichen Übertragung dieses Vertrages auf eine mit dem Unternehmen verbundene Gesellschaft zustimmen.
9.3 Dieser Vertrag enthält die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen. Andere Vereinbarungen, sonstige Nebenabreden oder Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Vor Abschluss dieses Vertrages getroffene mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Bedingungen sowie sonstige vorvertragliche Korrespondenz und Vorschläge werden durch diesen Vertrag abgelöst. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie sämtliche Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden, durch die das Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.


Die Projektentwicklerin Ursula Müller und ihr Team bilden das Unternehmen stadtformen. Unter der Leitung von Ursula Müller wird die Konzeption und Planung von mittelgroßen sowie einzigartigen Bauvorhaben umgesetzt. Dabei blickt Ursula Müller auf mehr als 20 Jahre Erfahrung zurück!